Entsorgung
Abfall bleibt niemandem erspart, doch gerade für die Entsorgungsfachleute bei Hofmann Recycling ist Abfall nicht gleich Abfall. Für die Entsorgung werden Abfallarten nach folgenden Kriterien unterschieden:
Sperrmüll
Haushaltsentrümpelungen,
Möbel,
Betten,
Matratzen,
Vorhänge,
Teppichboden, Hausrat
Jedoch ohne Sondermüll und keine Öl- und Farbdosen, Kühlschränke, Fernsehgeräte und Hi-Fi-Geräte, etc. Elektrogeräte werden von uns entsorgt, jedoch separat berechnet.
Baustellenabfall
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle,
Dämmstoffe – kein Styropor,
Kabelabschnitte,
Isolierung,
leere Farbeimer,
Teppichreste,
Zementsäcke,
Keramik,
Heraklit,
Mauerwerk,
Beton,
Gips,
Rigips
verschmutzte Wertstoffe wie z. B. Folien,
Kartonagen,
Plastik,
Holz,
Metalle,
Glas,
Steine,
Isolierungswolle usw.
Keine flüssigen Schadstoffe (z. B. Terpentine, Öle, Farbreste), keine explosionsgefährlichen Gegenstände (z. B. Gas- oder Sauerstoffflaschen)
Gewerbemüll
Brennbare Abfälle aus Gewerbebetrieben jedoch ohne Sondermüll
Außerdem sollten keine mineralischen Stoffe und keine sauberen Wertstoffe (Holz, Schrott, Papier/Karton, usw.) enthalten sein.
Eternit
(mit/ohne Asbest)
Produkte aus Asbestzement: Dach- und Fassadenplatten, Blumentröge, Formteile usw.
Gemäß Verordnung nur in reißfesten, zugelassenen Transportsäcken (Big Bags). Jedes Gebinde muss mit einem Asbestwarnaufkleber versehen sein. Die Big Bags dürfen beim Befüllen und Verladen nicht beschädigt werden. Die Transportschlaufen müssen für das Umladen mit Bagger greifbar sein. Demontage, Verpackung und Transport ist von einer Fachfirma durchzuführen.
Medikamente
Alte oder überzählige Medikamente, jedoch ohne zytotoxische und zytostatische Medikamente
Leisten Sie ihren Beitrag zum Grundwasserschutz und entsorgen Sie Medikamente nicht übers WC!
Lieferung
Für Ihre Bauvorhaben liefern wir Schüttgüter wie z. B. Sand, Kies, Schotter, Erde, Kompost etc.
Fragen Sie uns einfach danach.
Sondermüll
Abfälle, die nach dem Kreislaufwirtschaft-/Abfallgesetz (KrW-/AbfG) nicht mit den in Haushaltungen anfallenden Abfällen entsorgt werden dürfen, sind als besonders überwachungsbedürftige Abfälle eingestuft. Die Entsorgung unterliegt der Nachweispflicht mit Übernahme- bzw. Begleitschein. Zum Beispiel
Batterien,
Öle,
Lacke,
Farben,
Neonröhren,
Kohlenteerprodukte.
Wir beraten Sie gerne kostenlos bei Ihren Entsorgungsaufgaben.
Für den Abtransport von Abfällen stehen Ihnen Hofmann Recycling-Container von 2 m3 bis 36 m3 zur Verfügung. Bei Bedarf liefern wir Ihnen auch Container mit abschließbarem Deckel. Die Entsorgungsfachleute transportieren Ihre Abfälle sicher und vorschriftsgemäß zu den Deponien oder Verbrennungsanlagen, wo sie umweltgerecht entsorgt werden.
Sie haben Fragen oder wollen
einen Termin vereinbaren?
Wir beraten Sie gern, um Ihnen ein optimales und wirtschaftliches
Entsorgungskonzept anbieten zu können.
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Aufpreis
Auch weitere Transporte nach Absprache